EUV 517/2014
Handelt es sich bei den importierten, ausschließlich den teilfluorierten Kohlenwasserstoff R134a enthaltenden, Gasfüllern für Ausgleichsgefäße an Heizungsanlagen um ein technisches Aerosol im Sinne der EU-Gase-VO (VO 517/2014), die nicht in den freien Verkehr gebracht werden dürfen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger