EUV 952/2013 Art 124 Abs 1 Buchst k
Einfuhr aus der Schweiz eines dort zugelassenen, auf einem PKW-Anhänger verladenen Segelboots zum Zwecke der vorübergehenden Wartung im Zollgebiet der Europäischen Union.
Ist eine Nicht-Unionsware, für die die Zollschuld nach Art. 79 des Zollkodexes der Union (UZK) entstanden ist und die danach im Zollgebiet der Union einer zollbehördlich nicht bewilligten Veredelungshandlung unterzogen wurde, als im Sinne des Artikels 124 Absatz 1 Buchstabe k UZK verwendet anzusehen?
Ist ein vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbrachter Gegenstand einfuhrumsatzsteuerrechtlich in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt, wenn er einer zollbehördlich nicht bewilligten Veredelungshandlung (steuerbare Dienstleistung) unterzogen und danach wieder ausgeführt worden ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung