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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 7/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2022

EStG § 9 Abs 4 S 8

Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungseinrichtung (hier: Fernuniversität) "zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme" aufgesucht (hier: Abgrenzungskriterien gemäß Tz. 34 des BMF-Schreibens vom 25. 11.2020, BStBl I 2020, 1228, nach denen ein während einer Erwerbslosigkeit durchgeführtes Studium --unabhängig von dem zeitlichen Umfang des Studiums-- stets als Vollzeitmaßnahme angesehen werden muss)?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 16.02.2022 (4 K 113/20)

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