EStG § 33
Sind Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation einer in einer Partnerschaft lebenden empfängnisfähigen Frau, bei deren männlichem Partner krankheitsbedingte chromosomale Zeugungsrisiken bestehen, als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen? Wenn ja, auch die vom Partner (im Rahmen des abgekürzten Zahlungsweges?) gezahlten Aufwendungen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 29.02.2024, unbegründet