VersStG § 3 Abs 1 ; VersStG § 4 Nr 1 ; VersStG § 2 Abs 2 ; VersStG § 7 Abs 9 ; VersStG § 5 Abs 1 Nr 1
Versicherungsteuerliche Behandlung einer stillen Mitversicherung; Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer
1. Handelt es sich bei einer verdeckten Mitversicherung versicherungsteuerlich (jedenfalls) in Bezug auf die mitversichernden Versicherungsunternehmen um eine Rückversicherung oder ist --unter den versicherungsteuerlichen Aspekten einer vollständigen Parallele zur Sachbehandlung der offenen Mitversicherung-- ein Erstversicherungsverhältnis anzunehmen?
2. Setzt eine Steuerbefreiung für die Rückversicherung gem. § 4 Nr. 1 VersStG voraus, dass eine steuerbare Erstversicherung zugrunde liegt?
3. Ist bei der Berechnung der nachzuerhebenden Steuer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 VersStG aus den festgestellten Entgeltzahlungen die Versicherungsteuer mit 19/119 zumindest dann herauszurechnen, wenn die Vertragsparteien irrtümlich davon ausgegangen sind, dass die Zahlung einer Versicherungsprämie nicht der Versicherungsteuer unterliege und dieser Irrtum erst im Rahmen einer Außenprüfung ausgeräumt wurde?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.04.2024, unbegründet