UStG § 3 Abs 12 S 2 ; UStG § 10 Abs 2 S 2 ; UStG § 3 Abs 9
Beinhalten die Leistungen eines Unternehmers im Zusammenhang mit der Entsorgung und Aufbereitung chlorierter Kohlenwasserstoffe (CKW) für den Erhalt des Lösemittels (teilweise) auch tauschähnliche Umsätze mit Baraufgabe oder wird mit der Entsorgung lediglich eine sonstige Leistung der Abfallentsorgung gegenüber den Kunden erbracht, bei der sich das Entgelt nach dem Grad der Verschmutzung des vom Abfallverursacher gelieferten CKW richtet?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.04.2024, durcherkannt