EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 3 Nr 40 ; EWGRL 435/90 Art 4 Abs 1 Buchst a ; KStG § 15 S 1 Nr 2 ; KStG § 8b
Ist Art. 4 Abs.1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG) entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU–Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger