EStG § 4f Abs 1 S 1 ; EStG § 4f Abs 2 ; EStG § 52 Abs 12c ; EStG § 4 Abs 4 ; HGB § 253 Abs 2
Ist der Betriebsausgabenabzug für die streitgegenständliche Entgelterhöhung für den Schuldbeitritt der Pensionsgesellschaft der Unternehmensgruppe zu Pensionsverpflichtungen mangels einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus getroffenen Vereinbarung zu versagen?
Findet § 4f EStG entgegen Rz 16 des BMF-Schreibens vom 30.11.2017 - IV C 6-S 2133/14/10001 (BStBl I 2017, 1619) nur auf Schuldübernahmen und Schuldbeitritte Anwendung, die in Wirtschaftsjahren vereinbart worden sind, welche nach dem 28.11.2013 enden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung