AO § 218 ; AO § 128 Abs 1
Bedürfen Zinsen zur Realisierung der vorherigen Konkretisierung in Form eines besonderen Bescheids oder genügt die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, durcherkannt