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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 36/22

Aufnahme in die Datenbank am 18.11.2022

BGB § 535 ; GewStG § 8 Nr 1 Buchst d ; GewStG § 7 ; HGB § 247 Abs 2

1. Kann ein Gegenstand (hier: Werbeflächen) auch dann fiktives Anlagevermögen sein, wenn er nur kurzfristig gemietet oder gepachtet wird? Gilt dies selbst dann, wenn sich das Miet- oder Pachtverhältnis lediglich auf Tage oder Stunden erstreckt?

2. Setzt der Begriff "dauernd" voraus, dass derartige Wirtschaftsgüter ständig für den Gebrauch im Betrieb benötigt werden? Ist es von Bedeutung, dass die Werbeflächen wechseln?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 23.08.2022 (5 K 5101/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 16.09.2024, Zurückverweisung

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