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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 27/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2022

EStG § 66 Abs 3 ; EStG § 70 Abs 1 S 2

Kommt es für die Anwendung der Neuregelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG auf den Zeitpunkt der Antragstellung oder die Entstehung des Kindergeldanspruchs an? Ist die Auszahlung auf sechs Monate zu begrenzen (sog. Auszahlungsbeschränkung)? Schränkt die Auszahlungsbeschränkung die Rechte des Kindergeldberechtigten, insbesondere vor dem Hintergrund europäischer schulischer Ausbildungen und Flexibilität bei den Aufenthaltsorten der Kinder während der schulischen Ausbildung, unzulässig ein?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 17.05.2022 (4 K 110/21)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.04.2024, unbegründet

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