AO § 175 Abs 1 Nr 1 ; AO § 351 Abs 1 ; EStG § 34 Abs 3
Kann ein gestellter Antrag auf ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit einem später geänderten Grundlagenbescheid zurückgenommen werden, um das Wahlrecht in einem späteren Jahr auszuüben? Wirkt die Rücknahme des Antrags über den Änderungsrahmen des § 351 Abs. 1 AO hinaus?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.04.2023, unbegründet