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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 23/22

Aufnahme in die Datenbank am 19.08.2022

EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 ; EStG § 2 Abs 2 ; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a

1. Ist der Bezug einer privaten Rente, deren Kapitalstamm mit Zuwendungen eines Elternteils und eigenen Ersparnissen des Kindes dotiert wurde, nur mit dem steuerpflichtigen Ertragsanteil bei den kindeseigenen Mitteln im Rahmen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen?

2. Hat ein Kind die Verfügungsmacht über eine geerbte Summe inne, wenn es diese mit dem Zweck erhalten hat, sie in eine private Rente zu überführen?

3. Ist geerbtes Vermögen mit monatlichen Zahlungen gleichzusetzen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 14.04.2022 (1 K 2137/21)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 16.02.2023, unbegründet

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