AO § 147 Abs 1 Nr 1 ; AO § 158 ; AO § 173 Abs 1 Nr 1 ; AO § 193 ; EStG § 4 Abs 1 ; EStG § 4 Abs 3
1. Führen formelle Mängel bei der Kassenführung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu einer neuen Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, sodass die Aufzeichnungen als Folge nicht gemäß § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen sind?
2. Dürfen bei solchen Mängeln durch den Außenprüfer entsprechende Hinzuschätzungen vorgenommen werden, die zu neuen Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO führen?
3. Kann § 158 AO sowohl bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch § 4 Abs. 3 EStG angewandt werden?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 06.05.2024, Zurückverweisung