GrEStG § 6a ; GrEStG § 1 Abs 3 Nr 4 ; UmwG § 1 Abs 2 Nr 2
Greift die Steuerbefreiung gemäß § 6a GrEStG auch bei der Abspaltung zur Neugründung, wenn die neu gegründete Gesellschaft nicht an der abspaltenden Gesellschaft beteiligt ist, aber eine Personenidentität besteht?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung