BewG § 97 ; BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 2 ; ErbStG § 13b Abs 2a ; ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 3
Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger