GrEStG § 1 Abs 2a S 1 ; GrEStG § 6a S 4 ; UmwG § 123
Ist im Rahmen einer Einbringung der Erwerb einer Vorratsgesellschaft vergleichbar mit den Fällen der Umwandlung zur Neugründung (vgl. § 123 UmwG), sodass die Vorbehaltensfristen des § 6a Satz 4 GrEStG nicht eingehalten werden müssen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.09.2024, unbegründet