AO § 356 Abs 2 S 1 ; ErbStG § 14
Handelt es sich bei den zusätzlichen Erläuterungen in einem Erbschaftsteuerbescheid bzgl. der nicht gegebenen Einwendungsmöglichkeiten in Bezug auf die festgestellten Grundbesitzwerte um eine fehlerhafte Belehrung i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, sodass der Erbschaftsteuerbescheid nicht in Bestandskraft erwachsen ist? Kann infolgedessen aufgrund eines geänderten Feststellungsbescheids für den Grundbesitz für Zwecke des Vorerwerbs auch die Erbschaftsteuerfestsetzung geändert werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 15.03.2024 (Erledigung der Hauptsache).