BewG § 14 Abs 1 S 3 ; BewG § 1 Abs 1 S 4 ; BewG § 1 Abs 2 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 2 ; GG Art 3 Abs 3
Sind bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG in Fällen, in denen § 14 Abs. 2 BewG eine Korrektur bei frühzeitigem Versterben vorsieht, die nach § 14 Abs. 1 BewG sich ergebenden Tabellenwerte dergestalt zu korrigieren, dass eine doppelte Erfassung von Sterbefällen ausgeschlossen wird?
Verstößt die Verwendung geschlechtsdifferenzierender Sterbetafeln, wie in § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 4 BewG vorgegeben, gegen das spezielle Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau gem. Art. 3 Abs. 2 und 3 GG?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger