AO § 89 Abs 2 ; AO § 89 Abs 3 ; ErbStG § 13b Abs 10 S 1
Gebührenfestsetzung bei einer verbindlichen Auskunft:
Liegt im Rahmen von mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahmen eines Konzerns insgesamt nur ein einheitlicher Sachverhalt i.S. des § 1 Abs. 2 StAuskV vor, sodass gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Gebühr festzusetzen ist, obwohl sich die Rechtsfragen auf einzelne Übertragungen und unterschiedliche Gesellschaften beziehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung