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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 40/22

Aufnahme in die Datenbank am 18.11.2022

AO § 89 Abs 2 ; AO § 89 Abs 3 ; ErbStG § 13b Abs 10 S 1

Gebührenfestsetzung bei einer verbindlichen Auskunft:

Liegt im Rahmen von mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahmen eines Konzerns insgesamt nur ein einheitlicher Sachverhalt i.S. des § 1 Abs. 2 StAuskV vor, sodass gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Gebühr festzusetzen ist, obwohl sich die Rechtsfragen auf einzelne Übertragungen und unterschiedliche Gesellschaften beziehen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 09.06.2022 (9 K 9085/21)

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