GrEStG § 8 Abs 1 ; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1 ; GrEStG § 9 Abs 2 Nr 2
Veräußerung von Grundbesitz unter Fortbestand der bereits bestehenden dinglichen Belastungen (Wohnungsrecht und Nießbrauch).
Stellt der Wert des Wohnungs- und Nießbrauchsrechts eine dauernde Last i.S. von § 9 Abs 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG und danach keine Gegenleistung i.S. von § 8 Abs 1 GrEStG dar?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger