ErbStG § 1 Abs 1 Nr 4
Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland:
Kommt es für die Ersatzerbschaftsbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger