AO § 30 ; AO § 2a ; AO § 32c Abs 1 ; EUV 2016/679 Art 15
In welchem Umfang erwächst aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden und inwieweit findet eine Beschränkung durch die Regelungen der Abgabenordnung statt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 24/22