GrEStG § 1 Abs 2a ; GrEStG § 16 Abs 5 ; GrEStG § 16 Abs 2 Nr 1
Hat die Übertragung einer mittelbaren Beteiligung an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft überhaupt zivilrechtlich wirksam stattgefunden?
Führt dieser Vorgang, im Falle der zivilrechtlich wirksamen Übertragung, als Beteiligungskettenverlängerung bei gleichbleibendem wirtschaftlich Letztberechtigtem zu einem Anteilserwerb i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG?
Steht § 16 Abs. 5 GrEStG im vorliegenden Fall bei Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG der Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückerwerbs nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG entgegen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger