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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 15/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2022

GrEStG § 9 Abs 2 Nr 1 ; GrEStG § 8 Abs 1

Stellt die nachträglich mit dem Bauträger getroffene Vereinbarung über Sonderleistungen -abweichend der bisherigen Baubeschreibung (Bodenbelag, Badausstattung, Türen)- nach Erwerb einer noch nicht errichteten Eigentumswohnung eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Bremen Urteil vom 09.08.2021 (2 K 77/21 (1))

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