AO § 32c ; EUV 2016/679 Art 15
Steht einem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Einkommensteuerakte 2015 im Nachgang zur zwischenzeitlich bereits eingetretenen Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides 2015 nach den Grundsätzen einer Ermessensentscheidung durch die Finanzbehörde und nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 21/22