GrEStG § 1 Abs 3 ; GrEStG § 5 Abs 2
Unterliegt die Übertragung von (weiteren) Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft auf eine niederländische Verwaltungsstiftung der Grunderwerbsteuer i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG?
Handelt es sich bei einer niederländischen Verwaltungsstiftung um eine Gesamthandsgemeinschaft nach deutschem Recht, sodass die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG anzuwenden ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.07.2024, unbegründet