AEUV Art 49 ; DBA ITA Art 7 ; DBA ITA Art 24 Abs 3a ; EStG § 2a Abs 3 ; EStG § 2a Abs 4
Welche Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG ergeben sich aus einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung