EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst b ; UStG § 4 Nr 14 Buchst e
Sind Leistungen auf dem Gebiet der Hygiene nach § 4 Nr. 14 Buchst. e UStG auch dann steuerbefreit, wenn der Unternehmer nicht selbst über die dafür notwendige Qualifikation verfügt, sondern sich eines Dritten bedient, der zwar die nötige fachliche Expertise hat, aber selbst nicht in das Unternehmen eingebunden ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision