EGRL 112/2006 Art 98 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 11 S 1 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 11 S 2
Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 29.03.2022)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.