UStG § 3 ; UStG § 14c
Liegt eine umsatzsteuerliche Lieferung von selbst erzeugtem und verbrauchten Strom an einen Stromnetzbetreiber vor, wenn der Betreiber einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage diesen Strom in Gänze selbst braucht?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 29.11.2022, unbegründet