AO § 218 Abs 2 S 1 ; AO § 240 ; FGO § 68 ; EStG § 37
Erzeugt ein Vorauszahlungsbescheid aufgrund der Vorschriften des § 37 EStG nur eine Fälligkeit für quartalsweise Steuervorauszahlungen eines einzigen Steuerjahres oder auch für folgende Steuerjahre? Ist eine wirksame Rechtsgrundlage für die Fälligkeit einer Vorauszahlung festzustellen, wodurch eine Säumnis entsteht? Verstößt § 240 AO gegen das Übermaßverbot und ist deshalb verfassungswidrig und nichtig?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.08.2023, unbegründet