EStG § 10 Abs 2 Nr 1 ; SGB 6 § 1 S 1 Nr 1
Können inländische Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, die mit nach dem DBA-China steuerfrei (mit Progressionsvorbehalt) gestellten Einkünften in Zusammenhang stehen und im Beschäftigungsstaat China nicht abziehbar sind, als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG abgezogen werden?
Ist ein Ausschluss des Abzugs der streitigen Vorsorgeaufwendungen mit dem subjektiven Nettoprinzip vereinbar?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 14.12.2022, unbegründet