EStG § 10a Abs 2 ; EStG § 2 Abs 6 S 1 ; EStG § 2 Abs 6 S 2 ; EStG § 35a
Wie ist die Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG zwischen der Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen und des Altersvorsorgezulagenanspruchs durchzuführen (Abzug der Steuerermäßigung nach § 35a EStG vor oder nach der Hinzurechnung der Altersvorsorgezulage auf die tarifliche Einkommensteuer)?
Auslegung des Grundsatzes der Meistbegünstigung?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung