EStG § 17 Abs 2a S 3 Nr 2
Mit welchem Wertansatz möchte der Gesetzgeber nachträgliche Anschaffungskosten beim Stehenlassen eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft im eingefügten § 17 Abs. 2a EStG berücksichtigt wissen?
Gelten die bisher in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in diesem Zusammenhang fort (Berücksichtigung des Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe der Werthaltigkeit, die zum Zeitpunkt besteht, in dem der Gesellschafter es mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht.)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.07.2023, unbegründet