AO § 42 ; BewG § 200 Abs 1 ; EStG § 17
Ist die wechselseitige Veräußerung einer GmbH-Beteiligung an den jeweils anderen Mitgesellschafter zu gleichen Konditionen bei einer aus zwei Gesellschaftern mit gleichen Anteilen bestehenden GmbH als rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO anzusehen, wenn der vereinbarte Veräußerungspreis in einem markanten Missverhältnis zum -vom Finanzamt- ermittelten Beteiligungswert steht (konkret: vereinbarter Veräußerungspreis für eine hälftige GmbH-Beteiligung = 12.500 EURO, Finanzamt bewertet den Anteil dagegen mit 747.423 EURO)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.09.2022, unbegründet