EStG § 2 Abs 3 ; EStG § 2 Abs 4 ; EStG § 10 Abs 4b S 3 ; EStG § 10d
Zur Frage, wie die Höhe des Einkommens (§ 2 Abs. 4 EStG) im Fall des Zusammentreffens eines negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und eines positiven Kirchensteuererstattungsüberhangs gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG im Verlustentstehungsjahr zu ermitteln ist, wenn gleichzeitig der negative Gesamtbetrag der Einkünfte für ein Verlustrücktrag verwendet werden soll.
Ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte zuerst um die Hinzurechnung des beantragten Verlustrücktrags auszugleichen und der Kirchensteuererstattungsüberhang im weiteren Ablauf des Berechnungsschemata der R 2 der Einkommensteuer-Richtlinien hinzuzurechnen oder unterbleibt eine Hinzurechnung des beantragten Verlustrücktrags im Berechnungsschemata?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 03.05.2023, durcherkannt