EStG § 20 Abs 1 Nr 7 ; EStG § 20 Abs 3
Handelt es sich bei der Vereinbarung von geminderten Netto-Soll-Mieten für Mitglieder einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft, die weitere freiwillige Genossenschaftsanteile zeichnen, welche weder an Gewinnausschüttungen teilhaben noch verzinst werden,- unter der vertraglich vereinbarten Voraussetzung, dass sich der Vorteil der Wohnkostenreduzierung und der Vorteil der Zinsersparnis betragsmäßig entsprechen – um einen Vorteilsausgleich, der weder zu steuerpflichtigen Belastungen bei der Genossenschaft noch ihrer Genossenschaftsmitglieder führt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 22.10.2024, unbegründet