AO § 238 ; GG Art 14
Verletzt die Höhe des Zinssatzes in § 238 AO (6 % p.a.) das Rechtsstaatsprinzip oder die Eigentumsgarantie für Zeiträume ab Januar 2012?
Das Verfahren VIII R 36/16 war durch Beschluss vom 24.07.2019 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvR 2422/17 ausgesetzt. Nachdem das BVerfG durch Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 entschieden hat, wird das Verfahren fortgesetzt.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision