AO § 233 ; AO § 236 ; EGRL 96/2003 Art 2 Abs 4
Festsetzung von Zinsen auf erstattete Stromsteuer.
Nach der Rechtsprechung des EuGH liege ein unionsrechtlicher Zinsanspruch vor.
Daneben seien auch die Voraussetzungen des § 236 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 AO sowie des § 233 Satz 1 i.V.m. §§ 233a, 238, 239 AO erfüllt.
Das Verfahren war durch Beschluss vom 19.11.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-100/20 ausgesetzt.
Nach der Entscheidung des EuGH vom 09.09.2021 wurde das Verfahren wieder aufgenommen.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.11.2022, Zurückverweisung