ZK Art 150 Abs 2 ; ZKDV Art 292 ; EWGV 2913/92 Art 150 Abs 2 ; EWGV 2454/93 Art 292
Handelt es sich um ein fahrlässiges Versäumnis die eingeführte Ware nicht bei dem laut Bewilligung angegebenen Zollamt zur vorübergehenden Ausfuhr anzumelden, sodass die Befreiung von Einfuhrabgaben nicht gewährt werden kann, da die Bedingungen des Art. 150 Abs. 2 ZK nicht erfüllt sind und dies wirkliche Folgen für das reibungslose Verfahren der passiven Veredelung hat?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.08.2024 (Vorlage an EuGH)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.