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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VII R 25/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2021

AO § 74 Abs 1 S 1

Grundsätzliche Bedeutung des Tatbestandmerkmals "dienen" gem. § 74 Abs. 1 Satz 1 AO:

"Dient" ein Grundstück einem Unternehmen, wenn dieses lediglich als Zwischenmieterin auftritt, sodass der Eigentümer des Grundstücks nach § 74 Abs. 1 Satz 1 AO für die Steuerschulden der Zwischenmieterin in Haftung genommen werden kann?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 15.07.2021 (11 K 14151/15)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 06.08.2024

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