AO § 218 Abs 2 ; EStG § 1 ; EStG § 50d
Ist für Arbeitslohn, den das Bistum einem in Brasilien wohnenden Priester für dessen Tätigkeit in Brasilien gezahlt hat, Lohnsteuer einzubehalten, weil inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen?
Wurde der Arbeitslohn aus einer öffentlich-rechtlichen Kasse gezahlt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: I R 52/21