EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst d ; EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 2 ; EGRL 96/2003 Art 2 Abs 4 Buchst b ; EnergieStV § 95
Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG: Kommt im Rahmen der Aktivkohlereaktivierung in Drehrohröfen dem bei der Verbrennung des Erdgases entstehenden Kohlendioxid die gleiche prozessspezifische nichtenergetische Bedeutung zu, wie im Rahmen des vom EuGH entschiedenen Falls der Kristallzuckerherstellung?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 12.03.2024, durcherkannt