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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 20/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2021

EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

Sind Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls (verpflichtendes Beziehen einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwohnung im Ausland nebst der damit einhergehenden Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung auf die Dienstbezüge) unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (keine Typisierung)?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.06.2021 (3 K 1255/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.08.2023, unbegründet

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