EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst f ; EStDV § 64 Abs 2 ; EStDV § 84 Abs 3f ; EStG § 33 Abs 1 ; EStG § 33 Abs 2 S 1 ; EStG § 33 Abs 4
Handelt es sich bei der Liposuktion um eine im Streitjahr 2018 wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems, insbesondere im Hinblick auf die QS-RL Liposuktion des G-BA vom 19.09.2019, so dass die entsprechenden Aufwendungen ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 10.08.2023, Zurückverweisung