EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 ; EStG § 9 Abs 4 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
Arbeitet ein Hafenarbeiter, dessen Arbeitgeber arbeitstäglich nach dem Bedarf der Kunden eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des jeweiligen Kunden im Hafengebiet als Einsatzort bestimmt, in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.02.2023, durcherkannt