AO § 163 ; AO § 227 ; EStG § 13
Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, ertragsteuerliche Folgen einer Grundstücksveräußerung: Kann konkret-individueller Vertrauensschutz zu gewähren sein, wenn durch konkrete Auskünfte (Auskünfte der Veranlagungsstelle und Prüfungsergebnisse verschiedener Betriebsprüfungen) eine für sich betrachtet keinen Vertrauensschutz gewährende abstrakt-generelle Verwaltungsvorschrift (Verfügung der OFD Münster vom 07.01.1991) lediglich auf den Einzelfall angewendet wird?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision