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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren V R 27/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2021

EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7 ; UStG § 15 Abs 1a S 1

Vorsteuerabzug aus dem Erwerb sogenannter Luxusfahrzeuge eines Einzelkaufmanns:

1. Handelt es sich bei nicht zugelassenen, sondern ausschließlich für den späteren Wiederverkauf bestimmten Fahrzeugen um keine dem privaten Affektionswert dienende Wirtschaftsgüter, sodass der Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG ausgeschlossen ist?

2. Kann ein geschäftlicher Rahmen bzw. eine wirtschaftliche Tätigkeit allein aus dem subjektiven Umstand abgeleitet werden, dass die Fahrzeuge als Wertanlage mit dem Ziel des späteren Verkaufs und daher mit Einnahmenerzielungsabsicht erworben wurden, oder müssen vielmehr objektive Kriterien erfüllt sein?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 27.07.2021 (1 K 1269/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 08.09.2022, durcherkannt

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