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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren V R 24/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2022

BGB § 195 ; BGB § 199 Abs 1 Nr 2 ; UStG § 27 Abs 19

Änderung der Steuerfestsetzung nach § 27 Abs. 19 UStG in einem Bauträgerfall

1. Gilt die einschränkende Rechtsprechung des BFH zu § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG auch für den Veranlagungszeitraum 2009?

2. Welche Auswirkungen hat das Bestehen der Einrede der Verjährung auf das Erfordernis eines abtretbaren Anspruchs?

3. Zu den zeitlichen Vorgaben für die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des betroffenen Bauleistenden nach § 27 Abs. 19 S. 3 ff. UStG.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.06.2021 (2 K 5261/15)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 31.01.2024, unbegründet

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